
Da ich meinen Bewerbungsmarathon frisch hinter mir habe, hier sechs Tipps aus erster Hand zur Bewerbung in einer Patentanwaltskanzlei. Die folgenden Informationen speisen sich aus meinen (zwölf) Bewerbungen und (fünf) Vorstellungsgesprächen, andere Kanzleien können sich natürlich in einigen oder allen Punkten unterscheiden.
Kanzleiauswahl und Kontaktanbahnung
Eigentlich jede Kanzlei besitzt einen Internetauftrit; eine Google-Suche liefert die entsprechenden Links. Desweiteren sei auf den Stellenmarkt im Kandidatentreff verwiesen.
Wie bei jeder Bewerbung ist es auch hier natürlich am Besten, sein Anliegen gezielt an einen Ansprechpartner aus der Wunschkanzlei zu richten. Viele Kanzleien nennen auf ihrer Homepage einen Recruiting-Kontakt oder veröffentlichen konkrete Stellenangebote mit Ansprechpartnern. Gegebenenfalls gilt es beim Kanzleisekretariat nachzufragen, falls beides nicht vorhanden ist.
Hat man einen Termin zum Vorstellungsgespräch ergattert, gilt es als nächstes, sich gut vorzubereiten.
Vorbereitung
Dass man top vorbereitet ins Vorstellungsgespräch gehen sollte, ist selbsterklärend. Man sollte sich also vorher gut über die Kanzlei informiert haben. In jedem normalen Bewerbungsgespräch ist am Ende Zeit für Fragen eingeplant, die man sinnvoll und intelligent nutzen sollte. Allgemeine Fragen zur Ausbildung sind ok (das kann sich allerdings der Bewerber vorher selbst aneignen), besser sind konkrete Fragen zu Kanzlei und Ausbildungsverhältnis.
Das Vorstellungsgespräch
Auf allgemeine Tipps zum Verhalten in einem Bewerbungsgespräch verzichte ich an dieser Stelle. Eine Internet-Recherche liefert hierzu eine Vielfalt an Informationen.
Die Gespräche liefen in allen von mir besuchten Kanzleien nach dem üblichen Schema ab, d.h. Vorstellung der Kanzlei, Vorstellung des Bewerbers, Fragerunde. Lediglich in einer Kanzlei wurde am Schluss verlangt, in ca. 20 Minuten ein vorgegebenes Patent durchzulesen und danach zusammenzufassen. Die Atmosphäre war in allen Kanzleien durchaus freundlich und entspannt.
Ein paar Punkte sind von besonderem Interesse:
Das Ausbildungsgehalt war in meinen Gesprächen fest von den Kanzleien vorgegeben, es bestand kein Verhandlungsspielraum. Die Münchner Kanzleien, in denen ich mich beworben habe, unterschieden sich im Gehalt nur geringfügig. Allerdings zahlten nicht alle Kanzleien ein 13. Jahresgehalt. Teilweise wird ein jährlicher Kanzleibonus ausgeschüttet (meist leistungsabhängig).
Die Gebühren für das Fernstudium in Hagen sowie die Fahrt- und Unterkunftskosten für die Präsenzveranstaltungen wurden (bis auf einen Fall) von der Kanzlei übernommen.
Die Arbeitszeiten betrugen in den meisten von mir besuchten Kanzleien 40 Wochenstunden. In einer Kanzlei wurde keine feste, sondern eine bedarfsabhängige Arbeitszeit im Vertrag vereinbart.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die oben genannten Tipps aus meinen persönlichen Erfahrungen stammen und daher subjektiv sind. Andere Kanzleien können natürlich unterschiedliche Bewerbungsprozesse haben.
Bildquelle: Meeting Room von Razvan Caliman
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