// In sieben Schritten zum Patentanwalt - Ablauf der Ausbildung

Ausbildung

In sieben Schritten zum Patentanwalt - Ablauf der Ausbildung

In sieben Schritten zum Patentanwalt - Ablauf der Ausbildung

Um Patentanwalt zu werden, muss man in Deutschland eine der längsten Ausbildungen durchlaufen. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die einzelnen Bausteine:

1. Voraussetzung: Studium
Ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (Universität) ist die Voraussetzung, um die Ausbildung zum Patentanwalt antreten zu können. Auch ausländische Abschlüsse werden anerkannt, sofern sie dem deutschen Universitätsabschluss gleichwertig sind. Absolventen von Fachhochschulen werden nicht zugelassen. Um Patentanwalt zu werden, müssen diese mindestens zehn Jahre als Patentsachbearbeiter in einem ständigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.

2. Voraussetzung: Praktische Berufserfahrung
Eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit auf einem technischen Gebiet muss nachgewiesen werden. Diese muss manueller oder experimenteller Natur sein; anerkannt werden z.B. eine Berufstätigkeit in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Gebiet, Praktika während des Studiums, die außerhalb der Universität abgeleistet wurden oder eine experimentelle Promotion.

3. Eine dreijährige Ausbildung
Nun kann die mindestens 34-monatige Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes starten. Diese setzt sich zusammen aus einer mindestens 26-monatigen Ausbildung bei einem Patentanwalt in einer Kanzlei oder wahlweise einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens, einem zweimonatigen Praktikum am Deutschen Patent- und Markenamt, sowie sechs Monate beim Bundespatentgericht.

4. Ein zweijähriges Studium im allgemeinen Recht
Dieses findet im Regelfall ausbildungsbegleitend an der Fernuniversität Hagen im Studiengang Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte statt. Eine Anmeldung ist jedes Jahr zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober möglich. Das Studium beginnt mit einer einwöchigen Präsenzveranstaltung zur Einführung. Außerdem gibt es eine einwöchige Vertiefungsveranstaltung nach dem ersten Jahr, sowie ein zweitägiges Kurzseminar zum Studiumsende. Während des Studiums muss der Kandidat regelmäßig Einsendearbeiten bearbeiten und Klausuren schreiben. Das Studium wird durch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgeschlossen und durch ein Zeugnis bescheinigt. Zusätzlich gibt es während der Ausbildung regelmäßige Arbeitsgemeinschaften, deren Teilnahme verpflichtend ist.

5. Patentanwaltsprüfung
Nach der erfolgreichen Absolvierung aller Ausbildungsabschnitte muss der Kandidat eine Prüfung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ablegen. Diese umfasst zwei schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung. Nach Bestehen darf der Kandidat den Titel “Patentassessor” bzw. “Patentassessorin” tragen.

6. Zulassung zum Deutschen Patentanwalt
Nun ist es fast geschafft. Um schließlich als Patentanwalt Dritte rechtlich vertreten zu dürfen, muss der Patentassessor noch zur Patentanwaltschaft zugelassen werden. Hierzu muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass der Patentassessor mindestens sechs Monate in einer Kanzlei tätig war, was bei der Ausbildung in einer Patentanwaltskanzlei automatisch erfüllt ist. Bei Kandidaten aus Patentabteilungen in Unternehmen sieht es anders aus, diese müssen mindestens zehn Jahre hauptberuflich und ständig in einem Beschäftigungsverhältnis auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig gewesen sein, um zum Patentanwalt zugelassen zu werden.

7. Zulassung zum European Patent Attorney
Zusätzlich zum Deutschen Patentanwalt ist es ratsam, die Europäische Eignungsprüfung abzulegen, um auch in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt auftreten zu dürfen. Diese umfasst nochmal vier schriftliche Prüfungen. Davor ist es ratsam, die vom EPI angebotenen Vorbereitungskurse zu besuchen, da die Durchfallquote ca. 70 % beträgt.

Ich hoffe, diese kurze Übersicht hat ein wenig Klarheit in den Ausbildungsablauf zum Patentanwalt gegeben. Wer detailliertere Informationen benötigt, sei auf die hervorragende Übersicht im Kandidatentreff verwiesen. Dort gibt es neben den reinen Fakten zusätzlich Erfahrungen ehemaliger Kandidaten, sowie alte Übungsklausuren zum Hagen-Studium.

Quellen:

Bildquelle: Long Road Home von Garrison Photography

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Ein Kommentar zu “In sieben Schritten zum Patentanwalt - Ablauf der Ausbildung”

  1. […] In sieben Schritten zum Patentanwalt - Ablauf der Ausbildung […]

    Von Patentanwalt-Wannabe | Umfrage: Welche Soft Skills braucht ein Patentanwaltskandidat? | 16. April 2008, 12:41

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