Ausbildung
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung zur Ausbildung?
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung sind in der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO) geregelt. Nach § 2 Abs. 1 ist das Zulassungsgesuch in einem formlosen Schreiben an den Präsidenten des deutschen Patent- und Markenamts zu richten. Folgende Anlagen sind beizufügen (§ 2 Abs. 2):
- eine Geburtsurkunde, laut [2] in beglaubigter Kopie
- ein Lebenslauf, laut [2] in tabellarischer Form mit Datum und Unterschrift
- Bescheinigungen der wissenschaftlichen Hochschulen über die Vorlesungen und Übungen, die der Bewerber belegt hat (laut [2] und [3])
- Zeugnisse über die staatliche oder akademische Abschlussprüfung eines naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule und über eine etwaige Promotion. Laut [2] die Diplomurkunde und das Zeugnis der Hauptprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- eine Bescheinigung über eine mindestens einjährige praktische technische Tätigkeit
- ein aktuelles Lichtbild (auf der Rückseite Name und Geburtsdatum eintragen)
- die Erklärung eines Patentanwalts darüber, dass er bereit ist, die Ausbildung des Bewerbers zu übernehmen. Wichtig ist die Angabe des Ausbildungsbeginns ($14 Abs. 1 PatAnwAPO)
Laut [2] ist zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses nötig.
Bleibt nur noch die Frage offen, wie so ein “formloses Schreiben” aussieht und was die Postadresse des Präsidenten ist. Über Kommentare würde ich mich freuen!
Quellen:
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Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit beantrage ich die Zulassung zur
Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes. Die gemäß § 2 Abs.
2 PatAnwAPO erforderlichen Unterlagen finden Sie anliegend.
Für etwaige
Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
MfG …
Adresse:
An den
Präsidenten des
Deutschen Patent- und Markenamts
80297 München
Vielen Dank für den Tipp!