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	<title>Patentanwalt-Wannabe &#187; FAQs</title>
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	<description>Ein Weblog über die Ausbildung zum Patentanwalt</description>
	<pubDate>Sun, 24 Aug 2008 06:55:09 +0000</pubDate>
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	<language>en</language>
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		<title>In sieben Schritten zum Patentanwalt - Ablauf der Ausbildung</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 09:58:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Basti</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>

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Um Patentanwalt zu werden, muss man in Deutschland eine der längsten Ausbildungen durchlaufen. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die einzelnen Bausteine:
1. Voraussetzung: Studium
Ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (Universität) ist die Voraussetzung, um die Ausbildung zum Patentanwalt antreten zu können. Auch ausländische Abschlüsse werden anerkannt, sofern sie dem deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="captionright"><img src="http://pawannabe.org/blog/wp-content/660503_long_road_home_2.jpg" alt="In sieben Schritten zum Patentanwalt - Ablauf der Ausbildung" /></div>
<p>Um Patentanwalt zu werden, muss man in Deutschland eine der längsten Ausbildungen durchlaufen. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die einzelnen Bausteine:</p>
<p><strong>1. Voraussetzung: Studium</strong><br />
Ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (Universität) ist die Voraussetzung, um die Ausbildung zum Patentanwalt antreten zu können. Auch ausländische Abschlüsse werden anerkannt, sofern sie dem deutschen Universitätsabschluss gleichwertig sind. Absolventen von Fachhochschulen werden nicht zugelassen. Um Patentanwalt zu werden, müssen diese mindestens zehn Jahre als Patentsachbearbeiter in einem ständigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.</p>
<p><strong>2. Voraussetzung: Praktische Berufserfahrung</strong><br />
Eine mindestens einjährige <a href="http://pawannabe.org/blog/2008/04/was-zahlt-als-praktische-tatigkeit/" class="liinternal">praktische Tätigkeit</a> auf einem technischen Gebiet muss nachgewiesen werden. Diese muss manueller oder experimenteller Natur sein; anerkannt werden z.B. eine Berufstätigkeit in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Gebiet, Praktika während des Studiums, die außerhalb der Universität abgeleistet wurden oder eine experimentelle Promotion.<span id="more-38"></span></p>
<p><strong>3. Eine dreijährige Ausbildung</strong><br />
Nun kann die mindestens 34-monatige Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes starten. Diese setzt sich zusammen aus einer mindestens 26-monatigen Ausbildung bei einem Patentanwalt in einer Kanzlei oder wahlweise einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens, einem zweimonatigen Praktikum am Deutschen Patent- und Markenamt, sowie sechs Monate beim Bundespatentgericht.</p>
<p><strong>4. Ein zweijähriges Studium im allgemeinen Recht</strong><br />
Dieses findet im Regelfall ausbildungsbegleitend an der Fernuniversität Hagen im Studiengang <em>Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte</em> statt. Eine Anmeldung ist jedes Jahr zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober möglich. Das Studium beginnt mit einer einwöchigen Präsenzveranstaltung zur Einführung. Außerdem gibt es eine einwöchige Vertiefungsveranstaltung nach dem ersten Jahr, sowie ein zweitägiges Kurzseminar zum Studiumsende. Während des Studiums muss der Kandidat regelmäßig Einsendearbeiten bearbeiten und Klausuren schreiben. Das Studium wird durch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgeschlossen und durch ein Zeugnis bescheinigt. Zusätzlich gibt es während der Ausbildung regelmäßige Arbeitsgemeinschaften, deren Teilnahme verpflichtend ist.</p>
<p><strong>5. Patentanwaltsprüfung</strong><br />
Nach der erfolgreichen Absolvierung aller Ausbildungsabschnitte muss der Kandidat eine Prüfung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ablegen. Diese umfasst zwei schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung. Nach Bestehen darf der Kandidat den Titel &#8220;Patentassessor&#8221; bzw. &#8220;Patentassessorin&#8221; tragen.</p>
<p><strong>6. Zulassung zum Deutschen Patentanwalt</strong><br />
Nun ist es fast geschafft. Um schließlich als Patentanwalt Dritte rechtlich vertreten zu dürfen, muss der Patentassessor noch zur Patentanwaltschaft zugelassen werden. Hierzu muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass der Patentassessor mindestens sechs Monate in einer Kanzlei tätig war, was bei der Ausbildung in einer Patentanwaltskanzlei automatisch erfüllt ist. Bei Kandidaten aus Patentabteilungen in Unternehmen sieht es anders aus, diese müssen mindestens zehn Jahre hauptberuflich und ständig in einem Beschäftigungsverhältnis auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig gewesen sein, um zum Patentanwalt zugelassen zu werden.</p>
<p><strong>7. Zulassung zum European Patent Attorney</strong><br />
Zusätzlich zum Deutschen Patentanwalt ist es ratsam, die Europäische Eignungsprüfung abzulegen, um auch in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt auftreten zu dürfen. Diese umfasst nochmal vier schriftliche Prüfungen. Davor ist es ratsam, die vom EPI angebotenen Vorbereitungskurse zu besuchen, da die Durchfallquote ca. 70 % beträgt.</p>
<p>Ich hoffe, diese kurze Übersicht hat ein wenig Klarheit in den Ausbildungsablauf zum Patentanwalt gegeben. Wer detailliertere Informationen benötigt, sei auf die hervorragende Übersicht im <a href="http://www.kandidatentreff.de/ausbildung.htm" target="_blank" class="liexternal">Kandidatentreff</a> verwiesen. Dort gibt es neben den reinen Fakten zusätzlich Erfahrungen ehemaliger Kandidaten, sowie alte Übungsklausuren zum Hagen-Studium.</p>
<p>Quellen:</p>
<ul>
<li> <a href="http://www.patentanwaltskammer.de/downloads/pa/PAK_A.pdf" class="lipdf">Ausbildung: Vom Studienabschluss über die Praxis bis zum Bundespatentgericht</a> [Patentanwaltskammer]</li>
<li><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Patentanwalt" target="_blank" class="liwikipedia">Patentanwalt</a> [Wikipedia]</li>
<li><a href="http://www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/patent/allginfo.shtml" target="_blank" class="liexternal">Allgemeine Informationen Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte</a> [FernUniversität Hagen]</li>
<li><a href="http://www.kandidatentreff.de/ausbildung.htm" target="_blank" class="liexternal">Ausbildung</a> [Kandidatentreff]</li>
</ul>
<p>Bildquelle: <em>Long Road Home</em> von Garrison Photography</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fünf Gründe, Patentanwalt zu werden</title>
		<link>http://pawannabe.org/blog/2008/04/funf-grunde-patentanwalt-zu-werden/</link>
		<comments>http://pawannabe.org/blog/2008/04/funf-grunde-patentanwalt-zu-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Apr 2008 09:32:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Basti</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>

		<category><![CDATA[FAQs]]></category>

		<category><![CDATA[tipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Beruf Patentanwalt ist aufgrund der langen Ausbildung sowie des Tätigkeitsprofils sicher nicht jedermanns Sache. Im Folgenden möchte ich fünf Beweggründe aufzeigen die mich dazu bewogen haben, diesen Weg einzuschlagen.
1. Arbeitsweise
Ein Patentanwalt verbringt viel Zeit mit der Bearbeitung von Akten. Der Wille, umfangreiche, teils schwierige Texte zu lesen und zu durchdringen ist folglich eine zwingende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft alignnone size-full wp-image-16" style="float: left; border: 0;" title="favorite" src="http://pawannabe.org/blog/wp-content/favorite.png" alt="" width="64" height="64" />Der Beruf Patentanwalt ist aufgrund der langen Ausbildung sowie des Tätigkeitsprofils sicher nicht jedermanns Sache. Im Folgenden möchte ich fünf Beweggründe aufzeigen die mich dazu bewogen haben, diesen Weg einzuschlagen.<span id="more-21"></span></p>
<p><strong>1. Arbeitsweise</strong><br />
Ein Patentanwalt verbringt viel Zeit mit der Bearbeitung von Akten. Der Wille, umfangreiche, teils schwierige Texte zu lesen und zu durchdringen ist folglich eine zwingende Voraussetzung in diesem Beruf. Auch ein Interesse am Verassen von Texten ist natürlich von Nöten. Jedoch ist eine blumige romanartige Ausdrucksweise wohl eher nachteilig, da Patente eine knappe, exakte Formulierung erfordern.</p>
<p><strong>2. Arbeit mit kreativen Menschen</strong><br />
Der Patentanwalt hat mit Erfindern, d.h. mit per se kreativen Menschen, zu tun. Dies ist besonders reizvoll, da man es - neben der eher trockenen eigenen Arbeitsmethodik - mit interessanten, innovativen Ideen zu tun hat.</p>
<p><strong>3. Selbständiges Arbeiten</strong><br />
Einer der großen Pluspunkte für mich persönlich ist die selbständige Arbeitsweise. Ein Patentanwalt kann sich seine Arbeitszeiten im Allgemeinen selbst einteilen, wenn er nach Umsatz abrechnet. Leistung wird hier direkt entlohnt, im Gegensatz zu klassischen Karrierewegen z.B. in Großkonzernen.</p>
<p><strong>4. Renommee</strong><br />
Das Renommee des Berufsstandes sollte nicht der Hauptgrund für die Berufswahl sein, spielt aber natürlich eine Rolle. Meiner Erfahrung nach genießen Patentanwälte vor allem den Ruf, viel Geld zu verdienen. Zudem ist der Berufsstand Anwalt nach wie vor sozial recht hoch angesehen.</p>
<p><strong>5. Verdienstmöglichkeiten</strong><br />
Die Verdienstmöglichkeiten sind natürlich ein wichtiger Punkt. Nach wie vor sind die Aussichten für Patentanwälte alles andere als schlecht. Aktuell melden sich jedoch auch kritische Stimmen, die z.B. auf Grund des London Agreements bezweifeln, ob sich sich dieser Trend unvermindert fortsetzt.</p>
<p>Was sind/waren Deine Gründe, Dich für den Beruf Patentanwalt zu entscheiden? Ich bin auf eine Diskussion in den Kommentaren gespannt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung zur Ausbildung?</title>
		<link>http://pawannabe.org/blog/2008/04/welche-unterlagen-brauche-ich-fur-die-anmeldung-zur-ausbildung/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 10:23:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Basti</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>

		<category><![CDATA[FAQs]]></category>

		<category><![CDATA[faq]]></category>

		<category><![CDATA[voraussetzungen]]></category>

		<category><![CDATA[zulassung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung sind in der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO) geregelt. Nach § 2 Abs. 1 ist das Zulassungsgesuch in einem formlosen Schreiben an den Präsidenten des deutschen Patent- und Markenamts zu richten. Folgende Anlagen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-4" style="float: left; margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="task" src="http://pawannabe.org/blog/wp-content/task-big.png" alt="" width="64" height="64" />Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung sind in der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO) geregelt. Nach § 2 Abs. 1 ist das Zulassungsgesuch in einem formlosen Schreiben an den Präsidenten des deutschen Patent- und Markenamts zu richten. Folgende Anlagen sind beizufügen (§ 2 Abs. 2):<span id="more-5"></span></p>
<ol>
<li>eine <strong>Geburtsurkunde</strong>, laut [2] in beglaubigter Kopie</li>
<li>ein <strong>Lebenslauf</strong>, laut [2] in tabellarischer Form mit Datum und Unterschrift</li>
<li>Bescheinigungen der wissenschaftlichen Hochschulen über die <strong>Vorlesungen und Übungen</strong>, die der Bewerber belegt hat (laut [2] und [3])</li>
<li>Zeugnisse über die staatliche oder <strong>akademische Abschlussprüfung</strong> eines naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule und über eine etwaige <strong>Promotion</strong>. Laut [2]  die <strong>Diplomurkunde </strong>und das <strong>Zeugnis der Hauptprüfung</strong> in amtlich beglaubigter Kopie</li>
<li>eine Bescheinigung über eine <strong>mindestens einjährige <a href="http://pawannabe.org/blog/2008/04/was-zahlt-als-praktische-tatigkeit/" class="liinternal">praktische technische Tätigkeit</a></strong></li>
<li>ein aktuelles <strong>Lichtbild </strong>(auf der Rückseite Name und Geburtsdatum eintragen)</li>
<li>die <strong>Erklärung </strong>eines Patentanwalts darüber, dass er bereit ist, die Ausbildung des Bewerbers zu übernehmen. Wichtig ist die Angabe des Ausbildungsbeginns ($14 Abs. 1 PatAnwAPO)</li>
</ol>
<p class="blocknumber">Laut [2] ist zusätzlich eine <strong>Kopie des Personalausweises oder Reisepasses</strong> nötig.</p>
<p class="blocknumber">Bleibt nur noch die Frage offen, wie so ein &#8220;formloses Schreiben&#8221; aussieht und was die Postadresse des Präsidenten ist. Über Kommentare würde ich mich freuen!</p>
<p>Quellen:</p>
<ul>
<li>[1] <a href="http://www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/v1620.pdf" target="_blank">Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO)<br />
</a></li>
<li>[2] <a href="http://www.dpma.de/amt/ausbildung/patentanwaltsausbildung/ausbildungszulassung/index.html" target="_blank" class="liexternal">Merkblatt über die für die Zulassung zur Ausbildung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erforderlichen Unterlagen (zu § 2 PatAnwAPO)</a></li>
<li>[3] <a href="http://www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/patent/zulassung/shtml" target="_blank" class="liexternal">Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes</a></li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Was zählt als &#8220;praktische Tätigkeit&#8221;?</title>
		<link>http://pawannabe.org/blog/2008/04/was-zahlt-als-praktische-tatigkeit/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Apr 2008 13:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Basti</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>

		<category><![CDATA[FAQs]]></category>

		<category><![CDATA[faq]]></category>

		<category><![CDATA[voraussetzungen]]></category>

		<category><![CDATA[zulassung]]></category>

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		<description><![CDATA[Um zur Ausbildung zum Deutschen Patentanwalt zugelassen zu werden, muss man eine praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachweisen können. Als solche werden anerkannt:

    * Praktika während des Studiums und Tätigkeiten]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um zur Ausbildung zum Deutschen Patentanwalt zugelassen zu werden, muss man eine praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachweisen können. Als solche werden anerkannt:<span id="more-7"></span></p>
<ul>
<li>Praktika während des Studiums und Tätigkeiten für die Diplomarbeit, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde und sie außerhalb der Universität abgeleistet wurden (auch im Ausland),</li>
<li>Zeiten einer experimentellen Promotion,</li>
<li>Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde,</li>
<li>Berufsausbildung (Lehre) in einem technischen Beruf,</li>
<li>Berufstätigkeit auf technischen Gebiet, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde,</li>
<li>Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde.</li>
</ul>
<p>Quelle: <a href="http://www.dpma.de/amt/ausbildung/patentanwaltsausbildung/technischetaetigkeit/index.html" target="_blank" class="liexternal">Merkblatt zur praktischen technischen Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 PatAnwO</a></p>
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